Die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Gemeindebeamten;
Burgenland
Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung
LGBl.Nr. 47/1982
Paragraph eins
01.11.1982
Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des 1. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommt, wird für die Gemeinden Kemeten, Litzelsdorf, Stinatz, Ollersdorf im Burgenland, Sankt Michel im Burgenland, Güttenbach und Neuberg im Burgenland der Landesregierung übertragen: