Burgenland
Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung
LGBl.Nr. 65/1991
Paragraph eins
01.09.1991
Die Besorgung der Angelegenheiten des Bürgermeister-Pensionsgesetzes 1979, Landesgesetzblatt Nr. 19, mit Ausnahme des Paragraph 13, Absatz 2 und 3 wird für die Gemeinden Großmürbisch, Inzenhof, Kleinmürbisch, Neustift bei Güssing und Tschanigraben der Landesregierung übertragen.