Burgenland
Grenzänderungen zwischen den Gemeinden Eberau und Kulm im Burgenland
LGBl.Nr. 35/1967
Paragraph eins,
01.01.1968
Aus der Katastralgemeinde Eberau werden die Grundstücke Nr. 311/1, 312, 313/1, 313/2, 316/4 und eine 946 qm große Teilfläche des Grundstückes Nr. 314 im Gesamtausmaß von 13.491 qm abgetrennt und in die Katastralgemeinde Kulm im Burgenland eingemeindet.