Burgenland
Grenzänderungen zwischen den Gemeinden Neckenmarkt und Lackendorf
LGBl.Nr. 51/1970
Paragraph 2,
01.01.1971
Aus der Katastralgemeinde Lackendorf werden die Grundstücke Nr. 337/1, 337/2, 337/3 und 337/4 mit einem Gesamtausmaß von 4.395 m2 abgetrennt und in die Katastralgemeinde Neckenmarkt eingemeindet.