Burgenland
Grenzänderungen zwischen den Gemeinden Lackendorf und Ritzing
LGBl.Nr. 50/1970
Paragraph 2,
01.01.1971
Aus der Katastralgemeinde Ritzing werden Teilflächen der Grundstücke Nr. 2087/1 mit 59 m2 und 2088 mit 283 m2, somit Flächen im Gesamtausmaß von 342 m2 abgetrennt und in die Katastralgemeinde Lackendorf eingemeindet.