Burgenland
Grenzänderungen zwischen den Gemeinden Neckenmarkt, Horitschon und Ritzing
LGBl.Nr. 57/1969
Paragraph 3,
01.01.1970
Schließlich werden aus den Katastralgemeinden Ritzing die Grundstücke Nr. 1582/2 und 1583/2 mit einem Flächenausmaß von 389 m2 abgetrennt und gleichfalls in die Katastralgemeinde Neckenmarkt eingemeindet.