Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an mehrere Gemeinden

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 4/1973

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

01.01.1971

Text

Paragraph eins,

Nachstehende Gemeinden wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” weiterverliehen:

Mattersburg
Oberwart
Pinkafeld