Burgenland
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Heiligenkreuz im LafnitztalVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal
LGBl.Nr. 20/1971
§ 2Paragraph 2,
01.06.1971
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1971 in Kraft.