Burgenland
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal
LGBl.Nr. 20/1971
Paragraph eins,
01.06.1971
Der Gemeinde Heiligekreuz im Lafnitztal wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.