Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 20/1971

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

01.06.1971

Text

Paragraph eins,

Der Gemeinde Heiligekreuz im Lafnitztal wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.