Burgenland
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde"
an die Gemeinde Illmitz
Landesgesetzblatt Nr. 19 aus 1967,
Paragraph eins,
01.08.1967
Paragraph eins, .Der Gemeinde Illmitz wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.