Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken, Änderung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 45/2005

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

27.05.2005

Text

Artikel römisch zwei

In-Kraft-Treten

  1. Absatz eins,Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem
    1. Ziffer eins
      die nach den jeweiligen Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen aller Länder darüber vorliegen, sowie
    2. Ziffer 2
      die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.
  2. Absatz 2,Das Bundeskanzleramt wird den Ländern die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz eins, sowie den Tag des In-Kraft-Tretens der Vereinbarung mitteilen.