Burgenland
Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bad
Tatzmannsdorf
Landesgesetzblatt Nr. 64 aus 2003,
Artikel eins,
22.10.2003
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 27.3.2003, Zahl: 6-664-VO-C/2003, mit der das Halten und Parken von Wohnmobilen und Campingbussen in den Ortsgebieten Bad Tatzmannsdorf, Jormannsdorf und Sulzriegel verboten wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.