Kurztitel

Bekämpfung des Feuerbrandes

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 19/2003

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7,

Inkrafttretensdatum

26.04.2003

Text

Paragraph 7,

Auspflanzungsbeschränkungen

Bis zur Feststellung der Befallsfreiheit gemäß Paragraph 5, Absatz 2, ist in der Befallszone das Auspflanzen von Feuerbrand-Wirtspflanzen durch die Bezirksverwaltungsbehörde zu untersagen, wenn dadurch die weitere Verbreitung des Feuerbrandes verhindert werden kann.