Kurztitel

Verordnung über die Schul- und Heimordnung an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 11/2001

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

20.03.2001

Text

Paragraph 5

Tageseinteilung

In der Hausordnung ist eine Tageseinteilung zu treffen, welche die konkreten Verhältnisse der Schule sowie die Bedürfnisse und die Leistungsfähigkeit der Schüler in Einklang bringen soll.