Absatz eins,Bei verspätetem Eintreffen zum Unterricht und zu einer Schulveranstaltung hat der Schüler dem Lehrer den Grund seiner Verspätung anzugeben.
Verordnung über die Schul- und Heimordnung an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
LGBl.Nr. 11/2001
Paragraph 3
20.03.2001