Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 66/1998

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

24.10.1998

Außerkrafttretensdatum

18.07.2022

Index

8200 Bauordnung

Text

  1. Ziffer eins
    In jenen Fällen, in denen nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebsanlage erforderlich ist: Feststellung in Zweifelsfällen, ob ein geringfügiges Bauvorhaben vorliegt oder ein Bauverfahren durchzuführen ist, Baufreigabe durch Anbringung eines Freigabevermerks, Erteilung von Baubewilligungen und Mitteilung eines beabsichtigten Abbruchs eines Gebäudes sowie Abbruchbewilligung. Die Übertragung bezieht sich auf den gesamten Bau, wenn auch nur ein Teil des Baues der gewerbebehördlichen Genehmigung unterliegt;
  2. Ziffer 2
    für Bauten in Grünflächen (Paragraph 16, des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes): Feststellung in Zweifelsfällen, ob ein geringfügiges Bauvorhaben vorliegt oder ein Bauverfahren durchzuführen ist, Baufreigabe durch Anbringung eines Freigabevermerks, Erteilung von Baubewilligungen und Mitteilung eines beabsichtigten Abbruchs eines Gebäudes sowie Abbruchbewilligung;
  3. Ziffer 3
    Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller im Burgenländischen Baugesetz 1997 normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nichtbewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Ziffer eins und Ziffer 2,

Die Übertragung erfolgt bezüglich folgender Gemeinden:

  1. Ziffer eins
    Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung:
    • Strichaufzählung
      Mörbisch am See - die Übertragung bezieht sich nur auf die Ziffer eins und Ziffer 3, (Bauten, für die nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebanlage erforderlich ist)
    • Strichaufzählung
      Trausdorf an der Wulka
  2. Ziffer 2
    Bezirkshauptmannschaft Güssing:
    • Strichaufzählung
      Bocksdorf
    • Strichaufzählung
      Großmürbisch
    • Strichaufzählung
      Inzenhof
    • Strichaufzählung
      Kleinmürbisch
    • Strichaufzählung
      Neustift bei Güssing
    • Strichaufzählung
      Ollersdorf im Burgenland
    • Strichaufzählung
      Tschanigraben
  3. Ziffer 3
    Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf:
    • Strichaufzählung
      Jennersdorf
    • Strichaufzählung
      Mühlgraben
  4. Ziffer 4
    Bezirkshauptmannschaft Mattersburg:
    • Strichaufzählung
      Bad Sauerbrunn
    • Strichaufzählung
      Forchtenstein
    • Strichaufzählung
      Loipersbach im Burgenland
  5. Ziffer 5
    Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See:
    • Strichaufzählung
      Apetlon
    • Strichaufzählung
      Gols
    • Strichaufzählung
      Illmitz - die Übertragung bezieht sich nur auf die Ziffer eins und Ziffer 3, (Bauten, für die nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebsanlage erforderlich ist)
    • Strichaufzählung
      Neudorf
    • Strichaufzählung
      Potzneusiedl
    • Strichaufzählung
      Zurndorf
  6. Ziffer 6
    Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf:
    • Strichaufzählung
      Kobersdorf
    • Strichaufzählung
      Lutzmannsburg
    • Strichaufzählung
      Stoob
  7. Ziffer 7
    Bezirkshauptmannschaft Oberwart:
    • Strichaufzählung
      Badersdorf
    • Strichaufzählung
      Loipersdorf-Kitzladen
    • Strichaufzählung
      Oberdorf im Burgenland
    • Strichaufzählung
      Oberschützen
    • Strichaufzählung
      Unterkohlstätten

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2022

Gesetzesnummer

10000498

Dokumentnummer

LBG40000440