Bekämpfung der bakteriellen Braunfäule der Kartoffel sowie der bakteriellen Welke der Kartoffel und Tomate
LGBl.Nr. 57/1999
Paragraph 5,
13.10.1999
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat jeweils nach den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen und nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikel 2, der Richtlinie 98/57/EG des Rates zur Bekämpfung von Ralstonia solanacearum (Smith) Yabuuchi et al. jährlich systematische Erhebungen über das Auftreten des Schadorganismus in Pflanzkartoffelbeständen und bei begründetem Befallsverdacht in betroffenen Feldschlägen durchzuführen. Diese Untersuchungen haben sich insbesondere zu erstrecken: