Bekämpfung der bakteriellen Braunfäule der Kartoffel sowie der bakteriellen Welke der Kartoffel und Tomate
LGBl.Nr. 57/1999
Paragraph 4,
13.10.1999
Es dürfen nur Pflanzkartoffeln angepflanzt werden, die nachweislich frei von dem Schadorganismus sind.