Kurztitel

Bekämpfung der bakteriellen Braunfäule der Kartoffel sowie der bakteriellen Welke der Kartoffel und Tomate

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 57/1999

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4,

Inkrafttretensdatum

13.10.1999

Text

Paragraph 4,

Vorbeugung

Es dürfen nur Pflanzkartoffeln angepflanzt werden, die nachweislich frei von dem Schadorganismus sind.