Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken, Änderung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 41/2009

Inkrafttretensdatum

24.01.2009

Langtitel

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 26. Mai 2009 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird

StF:LGBl. Nr. 41/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Artikel 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:

VEREINBARUNG

zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15 a, B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, - im Folgenden Vertragspartner genannt - sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: