Burgenland
Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf die Landesregierung, Neustift bei Güssing
LGBl.Nr. 64/1991
01.09.1991
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. Juni 1991, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen
Wirkungsbereiches des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing auf die Landesregierung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 64/1991
Auf Antrag der aufgrund des Gemeindebedienstetengesetzes 1971 gebildeten Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing wird im Interesse der einfacheren Vollziehung des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 1972,, gem. Paragraph 51, Absatz 4 der Burgenländischen Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1965,, verordnet: