Burgenland
Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung
LGBl.Nr. 65/1991
01.09.1991
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 2. Juli 1991, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 65/1991
Auf Antrag der Gemeinden Großmürbisch, Inzenhof, Kleinmürbisch, Neustift bei Güssing und Tschanigraben wird gemäß Paragraph 51, Absatz 4, der Burgenländischen Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1965,, verordnet: