Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einiger Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 18/1999

Inkrafttretensdatum

14.04.1999

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9.3.1999, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden Horitschon, Königsdorf, Lackendorf, Neufeld an der Leitha, Rechnitz und Zemendorf-Stöttera aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 18/1999

Änderung

LGBl. Nr. 66/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinden Horitschon, Königsdorf, Lackendorf, Neufeld an der Leitha, Rechnitz und Zemendorf-Stöttera wird gemäß Paragraph 51, Absatz 4, Burgenländische Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1995,, in der Fassung des Landesgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 1997,, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Artikel 15, Absatz 5, B-VG):