Burgenland
Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einiger Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei
LGBl.Nr. 18/1999
14.04.1999
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9.3.1999, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden Horitschon, Königsdorf, Lackendorf, Neufeld an der Leitha, Rechnitz und Zemendorf-Stöttera aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 18/1999
LGBl. Nr. 66/1999
Auf Antrag der Gemeinden Horitschon, Königsdorf, Lackendorf, Neufeld an der Leitha, Rechnitz und Zemendorf-Stöttera wird gemäß Paragraph 51, Absatz 4, Burgenländische Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1995,, in der Fassung des Landesgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 1997,, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Artikel 15, Absatz 5, B-VG):