Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an mehrere Gemeinden

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 4/1973

Inkrafttretensdatum

01.01.1971

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Jänner 1973 betreffend die Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an jene Gemeinde, deren Recht zur Führung dieser Bezeichnung durch das Gemeindestrukturverbesserungsgesetz untergegangen ist

StF: LGBl. Nr. 4/1973

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 3, Absatz 2, der Burgenländischen Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1965,, wird verordnet: