Burgenland
Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an mehrere Gemeinden
LGBl.Nr. 4/1973
01.01.1971
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Jänner 1973 betreffend die Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an jene Gemeinde, deren Recht zur Führung dieser Bezeichnung durch das Gemeindestrukturverbesserungsgesetz untergegangen ist
StF: LGBl. Nr. 4/1973
Auf Grund des Paragraph 3, Absatz 2, der Burgenländischen Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1965,, wird verordnet: