Kurztitel

Burgenländisches Straßengesetz 2005

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 79/2005

Inkrafttretensdatum

01.10.2005

Außerkrafttretensdatum

09.02.2007

Langtitel

Gesetz vom 30. Juni 2005 über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Burgenländisches Straßengesetz 2005)

StF: LGBl. Nr. 79/2005 (XVIII. Gp. RV 1093 AB 1122)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

I. Abschnitt: Allgemeines

§ 1  Geltungsbereich

§ 2  Bestandteile von Straßen

§ 3  Öffentlichkeit von Straßen

§ 4  Einteilung und Erklärung von Straßen

§ 5  Übergabe und Auflassung von Straßen

§ 6  Bestimmung des Straßenverlaufes

§ 7  Grundsätze für den Bau und die Erhaltung von Straßen

§ 8  Schutz der Nachbarinnen und Nachbarn

§ 9  Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden

II. Abschnitt: Straßenbaulast

§ 10  Allgemeine Straßenbaulast

§ 11  Straßenbaulast für Landesstraßen

§ 12  Straßenbaulast für Landesstraßen in Ortsgebieten

§ 13  Straßenbaulast für Gemeindestraßen

§ 14  Beiträge von Unternehmen oder Verkehrsinteressenten

§ 15  Entscheidung über Beiträge

§ 16  Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen

§ 17  Erleichterung und Förderung des Durchzugsverkehrs

III. Abschnitt: Güterwege und Interessentengemeinschaften

§ 18  Straßenbaulast für Güterwege

§ 19  Bildung der Interessentengemeinschaft

§ 20  Organe der Interessentengemeinschaft

§ 21  Satzung

§ 22  Finanzielle Abwicklung

§ 23  Umbildung und Auflösung der Interessentengemeinschaft

IV. Abschnitt: Zwangsrechte und Verpflichtungen

§ 24  Straßenplanungsgebiet

§ 25  Vorarbeiten für Straßenbauten

§ 26  Wegefreiheit auf öffentlichen Privatstraßen

§ 27  Enteignungen

§ 28  Entschädigung, Parteistellung

§ 29  Einleitung des Verfahrens

§ 30  Enteignungsverfahren

§ 31  Rückübereignung

V. Abschnitt: Schutz der Straßen

§ 32  Bauten an Landesstraßen

§ 33  Benachbarte Waldungen

§ 34  Verpflichtungen der Nachbarinnen und Nachbarn

§ 35  Anschlüsse von Straßen und Wegen, Zufahrten

§ 36  Betriebe an Landesstraßen

§ 37  Benützung von Straßen

VI. Abschnitt: Zuständigkeiten; Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 38 Straßenbehörden

§ 39 Straßenverwaltung

§ 40 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 41 Strafbestimmungen

§ 42 Übergangsbestimmungen

§ 43 Wirksamkeitsbeginn; Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften,

     Verweisungen