Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 24/2000

Inkrafttretensdatum

01.04.2000

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Feber 2000, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 24/2000