Burgenland
Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung
LGBl.Nr. 24/2000
01.04.2000
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Feber 2000, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 24/2000