Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches von Gemeinden auf die Landesregierung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 38/1998

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.06.1998

Text

Paragraph eins

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des römisch eins. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes Landesgesetzblatt Nr.  54 aus 1996,, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommen, wird für die Gemeinden Baumgarten, Draßburg, Eltendorf, Königsdorf, Moschendorf, Ollersdorf im Burgenland, Strem, Wörterberg und für die Verwaltungsgemeinschaft Sigleß- Krensdorf der Landesregierung übertragen:

  1. Ziffer eins
    Die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Gemeindebeamten und
  2. Ziffer 2
    die Vollziehung der pensionsrechtlichen Vorschriften in bezug auf die Gemeindebeamten des Dienst- und Ruhestandes und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen einschließlich der Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge.