Bekämpfung der San-Jose-Schildlaus
LGBl.Nr. 72/1997
Paragraph 5,
30.12.1997
In der Befallszone und in der Sicherheitszone sind Wirtspflanzen der San-Jose-Schildlaus so zu behandeln, daß der Schadorganismus wirkungsvoll bekämpft und seine Ausbreitung verhindert wird.