Kurztitel

Bekämpfung der San-Jose-Schildlaus

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 72/1997

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5,

Inkrafttretensdatum

30.12.1997

Text

Paragraph 5,

Schutzmaßnahmen

In der Befallszone und in der Sicherheitszone sind Wirtspflanzen der San-Jose-Schildlaus so zu behandeln, daß der Schadorganismus wirkungsvoll bekämpft und seine Ausbreitung verhindert wird.