Absatz einsIn der Sicherheitszone dürfen
- Ziffer einsnur Kartoffelsorten angebaut werden, die gegen den (die) nach amtlicher Untersuchung auf den befallenen Flächen festgestellten Pathotyp(en) von Synchytrium endobiotikum [Schilb.] Perc. resistent sind sowie
- Ziffer 2Pflanzkartoffeln nicht produziert werden.