Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Landtagswahlordnung 1995

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 4/1996

Typ

LG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 33

Inkrafttretensdatum

26.01.1996

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Abkürzung

LTWO 1995

Index

0300 Landtagswahl, Wählerevidenz

Text

3. Abschnitt
Wahlkarten

Paragraph 33

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

Wähler, die sich voraussichtlich am Wahltag an einem anderen Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben könnten, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2017

Gesetzesnummer

10000427

Dokumentnummer

LBG12005831

alte Dokumentnummer

N2199615880H