Burgenland
Umsetzung der EG-Bauproduktenrichtlinie
LGBl.Nr. 52/1993
Artikel 6
24.05.1993
Akkreditierungsstelle der Vertragsparteien für Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Bauprodukte ist das Österreichische Institut für Bautechnik (römisch zwei. Abschnitt).