in dem entsprechenden Fachgebiet bzw. Fachbereich qualifiziert ist und
Burgenland
Umsetzung der EG-Bauproduktenrichtlinie
LGBl.Nr. 52/1993
Artikel 4
24.05.1993
Zeichnungsberechtigte von Überwachungsstellen müssen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung ausgebildet sein.
Dies gilt als gewährleistet, wenn eine Person