Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Bereich der örtlichen Baupolizei, Übertragung

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 39 aus 1992,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

30.04.1992

Text

  1. Ziffer eins
    Baubewilligung und Benützungsbewilligung in jenen Fällen, in denen nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebsanlage erforderlich ist. Die Übertragung bezieht sich auf den ganzen Bau, wenn auch nur ein Teil des Baues der gewerbebehördlichen Genehmigungspflicht unterliegt;
  2. Ziffer 2
    Baubewilligung und Benützungsbewilligung für Bauten in Grünflächen (Paragraph 16, des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes);
  3. Ziffer 3
    Bauplatzerklärung in den Fällen der Ziffer eins und 2, soweit eine solche im Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung der Baubewilligung noch nicht vorhanden ist;
  4. Ziffer 4
    Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller in der Bgld. Bauordnung normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nicht bewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Ziffer eins und 3:
    1. Litera a
      Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf
      Angelegenheiten der Gemeinde Weichselbaum
      auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf;
    2. Litera b
      Bezirkshauptmannschaft Oberwart
      Angelegenheiten der Gemeinden Rechnitz und Unterkohlstätten auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart.