Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Ausschreibung der Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 82 aus 1992,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

15.12.1992

Text

Als Wahltag wird der 7. März 1993 festgesetzt. Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 14. Dezember 1992 bestimmt.

Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.