Burgenland
Ausschreibung der Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer
Landesgesetzblatt Nr. 82 aus 1992,
Paragraph eins,
15.12.1992
Als Wahltag wird der 7. März 1993 festgesetzt. Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 14. Dezember 1992 bestimmt.
Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.