Strompreise, kleine und mittlere Elektrizitätsversorgungsunternehmen
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 18/1992
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Inkrafttretensdatum
20.02.1992
Text
§ 3Paragraph 3
Schlußbestimmungen
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im “Amtsblatt zur Wiener Zeitung” in Kraft.
(2)Absatz 2,Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 14. Feber 1991, Zl. IV-338/99-1991, über die Regelung der Strompreise für die kleinen und mittleren Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Burgenland außer Kraft.