Kurztitel

Strompreise, kleine und mittlere Elektrizitätsversorgungsunternehmen

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 18/1992

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

20.02.1992

Text

Paragraph 3

Schlußbestimmungen

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im “Amtsblatt zur Wiener Zeitung” in Kraft.
  2. Absatz 2,Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 14. Feber 1991, Zl. IV-338/99-1991, über die Regelung der Strompreise für die kleinen und mittleren Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Burgenland außer Kraft.