Absatz eins,Diese Verordnung gilt für Lieferungen elektrischer Energie an Abnehmer im Bereich des Landes Burgenland und die damit im Zusammenhang stehenden Nebenleistugnen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung erfolgen.
Strompreise, kleine und mittlere Elektrizitätsversorgungsunternehmen
LGBl.Nr. 18/1992
Paragraph eins
20.02.1992