das Burgenländische Landesbedienstetenschutzgesetz;
Allgemeine Landesbedienstetenschutzverordnung
LGBl.Nr. 35/1992
Paragraph 4,
22.04.1992
In jeder Dienststelle sind an geeigneter, für die Bediensteten leicht zugänglicher Stelle folgende Vorschriften aufzulegen: