Burgenland
Burgenländische Landes-Datenschutzverordnung
LGBl.Nr. 24/1991 aufgehoben durch LGBl.Nr. 49/2004
Paragraph 2,
07.02.1991
28.07.2004
Zweck dieser Verordnung ist es, für die im Paragraph eins, genannten Auftraggeber je nach Art der im automationsunterstützten Datenverkehr verarbeiteten Daten die Grundsätze für deren Ermittlung, Verarbeitung, Benützung, Übermittlung und Überlassung bei möglichstem Schutz dieser Daten festzulegen sowie Kostenersätze für die Erteilung von Auskünften nach dem Datenschutzgesetz festzusetzen.