Kurztitel

Teilnaturschutzgebiet, Feuchtwiesengebiet "Bachaue Lug" im Bereich der Ried Verwandtschaftsäcker in der KG. Neuberg

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 13/1991

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

10.01.1991

Text

Paragraph 5

Die Landesregierung kann entgegen den Bestimmungen des Paragraph 2, Maßnahmen (Pflegemaßnahmen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Voraussetzungen für Flora und Fauna) durchführen oder durchführen lassen, soferne diese zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes und zur Wahrung oder Verbesserung des Schutzzweckes notwendig sind.