Teilnaturschutzgebiet, Feuchtwiesengebiet "Bachaue Lug" im Bereich der Ried Verwandtschaftsäcker in der KG. Neuberg
LGBl.Nr. 13/1991
Paragraph 5
10.01.1991
Die Landesregierung kann entgegen den Bestimmungen des Paragraph 2, Maßnahmen (Pflegemaßnahmen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Voraussetzungen für Flora und Fauna) durchführen oder durchführen lassen, soferne diese zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes und zur Wahrung oder Verbesserung des Schutzzweckes notwendig sind.