Absatz einsEin Datenverarbeitungsprojekt kann die Ermittlung, Verarbeitung, Benützung, Übermittlung oder Überlassung von Daten oder mehrere dieser Schritte umfassen.
Burgenländische Gemeinde-Datenschutzverordnung
LGBl.Nr. 25/1991
Paragraph 7,
07.02.1991