Kurztitel

Teilnaturschutzgebiet, Feuchtwiesengebiet im Bereich der Ried "Luka" in der KG. Großmürbisch

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 26/1991

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

08.02.1991

Text

Paragraph 3

  1. Absatz eins,Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung ist mit der Einschränkung des Paragraph 2, Absatz 2, Litera a und c erlaubt.
  2. Absatz 2,Die rechtmäßige Ausübung der Jagd sowie wasserbautechnisch notwendige Instandhaltungsarbeiten im Gerinne des Reinersdorferbaches werden durch diese Verordnung nicht berührt, die Anlage von Wildäckern und das Aufstellen von Hochständen ist jedoch verboten.