Kurztitel

Verzeichnis der Gemeinde-Sonderwahlbehörden bei Landtagswahlen

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 18/1982

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

07.04.1982

Text

Für die Eintragung von Wahlberechtigten, denen die Bewilligung zur Ausübung des Wahlrechtes vor der Gemeinde-Sonderwahlbehörde erteilt wurde, ist ein dem Muster der Anlage entsprechendes besonderes Verzeichnis zu verwenden.