Kurztitel

Änderung der Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Niederösterreich

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 9/1978

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2,

Inkrafttretensdatum

01.04.1978

Text

Artikel II

  1. Absatz einsDie dem Land Burgenland auf Grund des Art. römisch eins zufallenden Gebietsteile werden der Gemeinde Leithaprodersdorf zugewiesen.
  2. Absatz 2Für künftige Gebietsänderungen, die die im Absatz eins, genannten Gebietsteile betreffen, gelten die Bestimmungen der Burgenländischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung.