Änderung der Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Niederösterreich
LGBl.Nr. 9/1978
Artikel eins, Paragraph 2,
01.04.1978
Spätere Änderungen im Verlauf des Edelbaches und des im Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte genannten Stotzinger Ortsbaches haben auf den im Paragraph eins, Absatz eins, festgelegten Verlauf der Landesgrenze keinen Einfluß.