Kurztitel

Änderung der Landesgrenze zwischen Burgenland und Steiermark

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 35/1974

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 2,

Inkrafttretensdatum

01.11.1974

Text

Paragraph 2,

  1. Absatz einsDie Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark verläuft im Bereich des Raabflusses (burgenländische Gemeinden Sankt Martin an der Raab und Jennersdorf, politischer Bezirk Jennersdorf - steiermärkische Gemeinde Hohenbrugg-Weinberg, politischer Bezirk Feldbach) vom Grenzpunkt Nr. 11715 am rechten Bachufer geradlinig zum Grenzpunkt Nr. 11717, von dort in der Mitte des Raabflusses geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt Nr. 11322, von diesem Geradlinig zum Grenzpunkt Nr. 11263 am linken Bachufer, sodann geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt Nr. 16074.
  2. Absatz 2Der Verlauf der Landesgrenze in der im Absatz eins, genannten Grenzstrecke und die nach Absatz eins, maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:4000 (Anlage 3 - zwei Teile) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34 Grad östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 4) ausgewiesen.