Kurztitel

Gemeindesanitätsgesetz 1971

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 14/1972

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11,

Inkrafttretensdatum

01.01.1972

Text

Paragraph 11,

Führung der Kanzleigeschäfte

Der Sanitätsausschuß hat mit der Führung der Kanzleigeschäfte des Sanitätskreises ein Gemeindeamt mit Zustimmung der betroffenen Gemeinde bzw. des betroffenen Gemeindeverbandes zu betrauen.