Absatz einsDie Enteignung kann umfassen:
- Litera adie Bestellung von Dienstbarkeiten an unbeweglichen Sachen;
- Litera bdie Abtretung von Eigentum an Grundstücken;
- Litera cdie Abtretung, Einschränkung oder Aufhebung anderer dinglicher Rechte an unbeweglichen Sachen und solcher Rechte, deren Ausübung an einen bestimmten Ort gebunden ist.