Kurztitel

Änderung von Standesamtsbezirken

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 49/1970

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4,

Inkrafttretensdatum

17.11.1970

Text

Paragraph 4,

  1. Ziffer eins
    Der Standesamtsbezirk Draßburg führt nunmehr die Bezeichnung Draßburg-Baumgarten.
  2. Ziffer 2
    Die Gemeinde Antau wird aus dem Standesamtsbezirk Stöttera und die Gemeinde Hirm aus dem Standesamtsbezirk Krensdorf ausgeschieden. Die Gebiete dieser Gemeinden bilden nunmehr den Standesamtsbezirk Hirm-Antau.
  3. Ziffer 3
    Die Gemeinde Walbersdorf wird aus dem Standesamtsbezirk Pöttelsdorf ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Mattersburg zugewiesen.
  4. Ziffer 4
    Der Standesamtsbezirk Stöttera wird aufgelöst. Das Gebiet der Gemeinde Stöttera wird dem Standesamtsbezirk Pöttelsdorf zugewiesen.
  5. Ziffer 5
    Der Standesamtsbezirk Krensdorf wird aufgelöst. Das Gebiet der Gemeinde Krensdorf wird dem Standesamtsbezirk Sigleß zugewiesen.