Kurztitel

Änderung von Standesamtsbezirken

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 49/1970

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

17.11.1970

Text

Paragraph 3,

  1. Ziffer eins
    Der Standesamtsbezirk Loretto wird aufgelöst. Die Gebiete der Gemeinden Loretto und Stotzing werden dem Standesamtsbezirk Leithaprodersdorf zugewiesen.
  2. Ziffer 2
    Die Gemeinde Zagersdorf wird aus dem Standesamtsbezirk Klingenbach ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Siegendorf im Burgenland zugewiesen.
  3. Ziffer 3
    Der Standesamtsbezirk Steinbrunn führt nunmehr die Bezeichnung Steinbrunn-Zillingtal.