Änderung von Standesamtsbezirken
LGBl.Nr. 49/1970
Paragraph 2,
17.11.1970
Die Standesamtsbezirke Kleinhöflein im Burgenland und Sankt Georgen am Leithagebirge werden aufgelöst. Die Gebiete der Gemeinden Kleinhöflein im Burgenland und Sankt Georgen am Leithagebirge werden dem Standesamtsbezirk Eisenstadt zugewiesen.