Kurztitel

Gemeindestrukturverbesserungsgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 44/1970

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 17,

Inkrafttretensdatum

01.01.1971

Text

§ 17
(Verfassungsbestimmung)

  1. Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1971 in Kraft.
  2. Absatz 2Satzungen für die im § 10 Absatz 1 unter A jeweils genannten Verwaltungsgemeinschaften können von der Landesregierung schon vor dem 1. Jänner 1971 erlassen werden; sie treten jedoch frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft. Die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden können nach dem 1. Jänner 1971 neue Satzungen erlassen.